Social Media , 15.03.2022
Die Austauschpflicht gilt für alle Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind.
Bereits installierte Ölheizungen unterliegen jedoch zumindest eine Zeit lang dem Bestandsschutz und müssen nicht ersetzt werden.
Ebenso sind auch Öl-Hybridheizungen in Kombination mit erneuerbaren Energien weiterhin erlaubt.
Welches Heizsystem bei einer Projektentwicklung oder bei Modernisierungsmaßnahmen die geeignete Wahl ist, gilt es von Fall zu Fall zu entscheiden, da jedes System ganz eigene Vorteile mit sich bringt:
➡ Wärmepumpe – stößt 90 Prozent weniger CO2 aus als Gas- und Ölheizungen.
➡ Holz- und Pelletheizung – das Heizen mit Holzpellets ist eine optimale Abfallverwertung und nahezu klimaneutral sowie kostengünstiger im Vergleich zu Heizöl.
➡ Solarthermie – diese Technik wandelt kostenfreie Sonnenstrahlung in Wärme um. Sie arbeitet CO2-emissionsfrei und ist unbegrenzt verfügbar.
Auch wir bei der Deutschen Zinshaus Gruppe entwickeln unsere Immobilien durch angemessene Modernisierungsmaßnahmen weiter, um das Potenzial jeder Immobilie möglichst effizient ausschöpfen zu können und die Klimabilanz sowie das Wohnerlebnis unserer Mieter zu verbessern. Auf welche Maßnahmen zur Verbesserung der ESG-Bilanz setzen Sie bei Ihren Objekten? Lassen Sie es uns in den Kommentaren wissen.